- Umfang des Mietverhältnisses
Das Mietverhältnis umfaßt das Objekt gemäß den zur Verfügung
gestellten Unterlagen. Das Haus darf ohne Rücksprache nur mit der in
dem Mietantrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Bei
Überbelegungen hat der Vermieter oder sein Verwalter vor Ort das
Recht, überzählige Personen abzuweisen oder für diese einen
Aufpreis zu verlangen. Die Buchung oder andere Absprachen sind nur mit
schriftlicher Bestätigung gültig. Das Mietobjekt befindet sich in
einem gehobenen Wohngebiet, es handelt sich nicht um eine
Ferienanlage.
- Pflichten des Mieters
Der Mieter hat das Objekt pfleglich zu behandeln; er ist verpflichtet,
alle Schäden unverzüglich dem Verwalter vor Ort mitzuteilen. Bei
Mietende ist das Objekt besenrein zu übergeben. Entstandene Schäden
müssen bezahlt werden, ggf. wird der Betrag mit der Kaution
verrechnet. Bereits bei Ankunft festgestellte offensichtliche Schäden
und Mängel müssen dem Verwalter vor Ort innerhalb von 24 Stunden
gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für die Schäden. Bei
Störungen oder Problemen verpflichtet sich der Mieter, umgehend die
örtliche Hausverwaltung zu verständigen, damit Abhilfe geschaffen
werden kann. Gleichzeitig verpflichtet sich der Mieter im Rahmen der
Zumutbarkeit, zur Beseitigung der Störung beizutragen, um den
eventuell entstandenen Schaden möglichst gering zu halten.
- An- und Abreise
Die Schlüsselübergabe erfolgt durch den Verwalter vor Ort nach
Absprache. Das Mietobjekt steht üblicherweise ab 15.00 Uhr am
Anreisetag zur Verfügung. Am Abreisetag muss das Mietobjekt bis 10.00
Uhr geräumt sein. Andere Vereinbarungen bedürfen auch hier der
Schriftform.
- Kaution
Die vereinbarte Kaution ist gleichzeitig mit dem restlichen Mietbetrag
acht Wochen vor Mietbeginn per Scheck oder Überweisung an den
Vermieter zu bezahlen. Sie gilt als Sicherheit für eventuelle
Schäden am Haus oder anderen Einrichtungen des Mietobjekts. Die
Abrechnung erfolgt ca. 1 Woche nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Die Rückzahlung der Kaution schließt spätere berechtigte
Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht aus. Die Rückzahlung
erfolgt per Verrechnungsscheck in EURO.
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- Zahlungen
Dem Mietantrag ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages
als Verrechnungsscheck beizufügen oder auf das angegebene Konto zu
überweisen. Der Restbetrag einschl. der Kaution und
Endreinigungsgebühr ist bis spätestens acht Wochen vor Mietbeginn
per Scheck oder Überweisung an den Vermieter zu zahlen. Schäden
durch verspätete Zahlungen gehen zu Lasten des Mieters.
- Nebenkosten
Im Preis enthalten sind alle Nebenkosten, wie wöchentliche
Poolpflege, Gärtner, TV-Sat sowie der normale Strom-, Gas- und
Wasserverbrauch.
- Rücktritt
Ein Rücktritt oder eine Stornierung, auch teilweise, muss schriftlich
erfolgen. Maßgeblich für die Fristen ist der Eingang der
entsprechenden Erklärung beim Vermieter. Bei Eingang bis acht Wochen
vor Mietbeginn werden 50%, bei weniger als 8 Wochen 100% des
vereinbarten Mietbetrages fällig. In diesem Zusammenhang wird
dringend der Abschluss einer Mietrücktrittsversicherung, bzw.
Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Bei verspäteter Anreise
oder verfrühter Abreise erfolgt keine Rückvergütung des
Mietpreises.
- Haftung
Der Vermieter übernimmt keine Haftung an Personen oder beweglichen
Sachen. Der Vermieter haftet nur für die sorgfältige Vornahme der
Reservierung und die Bereitstellung des Hauses. Sollten wir infolge
,,höherer Gewalt", wie z.B. Naturereignisse, Streik, usw. vom
Mietvertrag zurücktreten müssen, so erstattet der Vermieter den
bereits bezahlten Betrag. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.
Ebenso haftet der Vermieter nicht für gelegentliche Ausfälle bzw.
Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung. Der Vermieter ist
kein Reiseveranstalter.
- Gerichtsstand
Mit dem Zustandekommen eines Mietvertrages erkennt der Mieter diese
Bestimmungen an. Sollte eine oder mehrere dieser Vereinbarungen kraft
Gesetzes unwirksam sein oder werden, so sind diese durch
Sinnentsprechende zu ersetzen. Die übrigen Klauseln werden dadurch
nicht berührt. Gerichtsstand im Hinblick auf eventuelle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, Deutschland.
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