Mietbedingungen

  1. Umfang des Mietverhältnisses
    Das Mietverhältnis umfaßt das Objekt gemäß den zur Verfügung gestellten Unterlagen. Das Haus darf ohne Rücksprache nur mit der in dem Mietantrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Bei Überbelegungen hat der Vermieter oder sein Verwalter vor Ort das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder für diese einen Aufpreis zu verlangen. Die Buchung oder andere Absprachen sind nur mit schriftlicher Bestätigung gültig. Das Mietobjekt befindet sich in einem gehobenen Wohngebiet, es handelt sich nicht um eine Ferienanlage. 
  2. Pflichten des Mieters
    Der Mieter hat das Objekt pfleglich zu behandeln; er ist verpflichtet, alle Schäden unverzüglich dem Verwalter vor Ort mitzuteilen. Bei Mietende ist das Objekt besenrein zu übergeben. Entstandene Schäden müssen bezahlt werden, ggf. wird der Betrag mit der Kaution verrechnet. Bereits bei Ankunft festgestellte offensichtliche Schäden und Mängel müssen dem Verwalter vor Ort innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für die Schäden. Bei Störungen oder Problemen verpflichtet sich der Mieter, umgehend die örtliche Hausverwaltung zu verständigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Gleichzeitig verpflichtet sich der Mieter im Rahmen der Zumutbarkeit, zur Beseitigung der Störung beizutragen, um den eventuell entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. 
  3. An- und Abreise
    Die Schlüsselübergabe erfolgt durch den Verwalter vor Ort nach Absprache. Das Mietobjekt steht üblicherweise ab 15.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Am Abreisetag muss das Mietobjekt bis 10.00 Uhr geräumt sein. Andere Vereinbarungen bedürfen auch hier der Schriftform. 
  4. Kaution
    Die vereinbarte Kaution ist gleichzeitig mit dem restlichen Mietbetrag acht Wochen vor Mietbeginn per Scheck oder Überweisung an den Vermieter zu bezahlen. Sie gilt als Sicherheit für eventuelle Schäden am Haus oder anderen Einrichtungen des Mietobjekts. Die Abrechnung erfolgt ca. 1 Woche nach Beendigung des Mietverhältnisses. Die Rückzahlung der Kaution schließt spätere berechtigte Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht aus. Die Rückzahlung erfolgt per Verrechnungsscheck in EURO.
  1. Zahlungen
    Dem Mietantrag ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages als Verrechnungsscheck beizufügen oder auf das angegebene Konto zu überweisen. Der Restbetrag einschl. der Kaution und Endreinigungsgebühr ist bis spätestens acht Wochen vor Mietbeginn per Scheck oder Überweisung an den Vermieter zu zahlen. Schäden durch verspätete Zahlungen gehen zu Lasten des Mieters.
  2. Nebenkosten
    Im Preis enthalten sind alle Nebenkosten, wie wöchentliche Poolpflege, Gärtner, TV-Sat sowie der normale Strom-, Gas- und Wasserverbrauch.
  3. Rücktritt
    Ein Rücktritt oder eine Stornierung, auch teilweise, muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristen ist der Eingang der entsprechenden Erklärung beim Vermieter. Bei Eingang bis acht Wochen vor Mietbeginn werden 50%, bei weniger als 8 Wochen 100% des vereinbarten Mietbetrages fällig. In diesem Zusammenhang wird dringend der Abschluss einer Mietrücktrittsversicherung, bzw. Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Bei verspäteter Anreise oder verfrühter Abreise erfolgt keine Rückvergütung des Mietpreises.
  4. Haftung
    Der Vermieter übernimmt keine Haftung an Personen oder beweglichen Sachen. Der Vermieter haftet nur für die sorgfältige Vornahme der Reservierung und die Bereitstellung des Hauses. Sollten wir infolge ,,höherer Gewalt", wie z.B. Naturereignisse, Streik, usw. vom Mietvertrag zurücktreten müssen, so erstattet der Vermieter den bereits bezahlten Betrag. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Ebenso haftet der Vermieter nicht für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung. Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter. 
  5. Gerichtsstand
    Mit dem Zustandekommen eines Mietvertrages erkennt der Mieter diese Bestimmungen an. Sollte eine oder mehrere dieser Vereinbarungen kraft Gesetzes unwirksam sein oder werden, so sind diese durch Sinnentsprechende zu ersetzen. Die übrigen Klauseln werden dadurch nicht berührt. Gerichtsstand im Hinblick auf eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, Deutschland. 



© 2001 Weissberg-Immobilien - letzte Aktualisierung: 13.2.2006